Rechtsprechung
LAG Hessen, 30.04.2014 - 2 Sa 1195/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), § 69 Abs. 2 ArbGG, §... 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 WissZeitVG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b, c ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3, 5 ZPO, § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG, § 313 Abs. 3 ZPO, § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 WissZeitVG, §§ 66, 32 Abs. 3 Nr. 3 Hessisches Hochschulgesetz (HHG), § 40 Nr. 8 TV-H, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WissZeitVG § 1; WissZeitVG § 2; HSchulG HE § 66
Anwendungsbereich WissZeitVG; Lehrkräfte für besondere Aufgaben - rechtsportal.de
WissZeitVG § 1 ; WissZeitVG § 2 ; HSchulG HE § 66
Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 26.08.2013 - 7 Ca 162/13
- LAG Hessen, 30.04.2014 - 2 Sa 1195/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09
Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG
Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2014 - 2 Sa 1195/13
aa) Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, zitiert nach Juris ), wonach sich der Begriff des "wissenschaftlichen und künstlerischen Personals" eigenständig bestimmt.Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern ( vgl. BAG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O., und 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06, zitiert nach Juris ).
Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen ( vgl. BAG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O. ).
Demzufolge ergibt sich auch unter Berücksichtigung der nach der Tätigkeitsbeschreibung der Klägerin im Übrigen zugestandenen Arbeitszeit von 10 % für selbstbestimmte Forschung im Bereich der Mathematik keine Tätigkeit mit überwiegend wissenschaftlichem Gepräge; es fehlt im Streitfall die vom BAG in der grundlegenden Entscheidung zum persönlichen Geltungsbereich des WissZeitVG ( Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a. a. O. ) genannte Voraussetzung der Erbringung von wissenschaftlicher Dienstleistung, die bei Mischtätigkeiten wie hier zeitlich überwiegen oder zumindest das Arbeitsverhältnis prägen muss.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2014 - 2 Sa 1195/13
Endet das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der im Änderungsvertrag der Parteien vom 29. August 2012 vereinbarten Befristung zum 31. Oktober 2014, ist das beklagte Land zur Weiterbeschäftigung der Klägerin verpflichtet ( BAG GS, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84, zitiert nach Juris ). - BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09
Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund
Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2014 - 2 Sa 1195/13
Diese wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (vgl. BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, AP Nr. 71 zu § 14 TzBfG). - BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06
Befristung - staatliche Forschungseinrichtung
Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2014 - 2 Sa 1195/13
Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern ( vgl. BAG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O., und 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06, zitiert nach Juris ). - LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12
Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG
Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2014 - 2 Sa 1195/13
Es reicht aus, dass die Tätigkeit als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war bzw. ist (so bereits LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12); auf die genauere tatsächliche Ausgestaltung durch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben kann es regelmäßig nicht ankommen.
- LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14
Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von §§ 2 Abs. 1 S. 2, 1 Abs. 1 S. 1 …
Die Tätigkeiten mit wissenschaftlichen Bezug überwiegen daher im Arbeitsverhältnis, so dass dahinstehen kann, ob es auch als ausreichend anzusehen ist, wenn diese dem Arbeitsverhältnis jedenfalls das Gepräge geben (…so aber Hessisches LAG, Urt. v. 28.05.2014, 2 Sa 835/13, -juris-; Urt. v. 30.04.2014, 2 Sa 1195/13, - juris-;… LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, -juris-) wozu die Kammer tendiert.